Sach- und Geldspenden für den Hilfebus

Das Lager des Hilfebus ist fast völlig aufgebraucht und wir suchen dringend nach Sach- und Geldspenden!!!

Zur Info: der Hilfebus der Suchtzentrum Leipzig gGmbH fährt täglich durch die nächtlichen Straßen von Leipzig und bietet Grundversorgung, Beratung und Vermittlung für wohnungslose Menschen an.

Um dieses Angebot auch weiterhin stemmen zu können, benötigen wir dringend folgende Sachen:

  • saubere und unverschlissene Klamotten (T-Shirts, Hosen, Longshirts, Pullis, Jacken, Unterwäsche und Socken) für hauptsächlich männlich aber auch für weiblich gelesene Personen in allen Größen (gerne ab M bis XXL+)
  • feste Schuhe und warme Einlegesohlen
  • Zelte, Isomatten und insbesonders Schlafsäcke und Decken in einem guten Zustand sowie Taschenlampen 
  • Hygieneartikel (Feuchttücher, Taschentücher, Menstruationsartikel, Mundhygieneartikel, Rasiersachen, Deos, Duschgel, Shampoo, Kondome, Anti-Mückenspray, Händedesinfektionsmittel, Pflaster und Kompressen und ähnliches)
  • Hundefutter (trocken und nass)

Sortiert mal wieder eure Schränke und Campingausstattungen aus, kauft beim nächsten Shoppingausflug mal ein Extra Doppelpack an Socken oder Schlüpfer ein, greift ins Portemonnaie oder besucht unseren Spendenaufruf auf betterplace.org und leitet diesen Aufruf gerne weiter!

Die Sachspenden könnt ihr gerne hier vorbeibringen:

  • Montag bis Freitag zwischen 9 bis 13:30Uhr und von 14:30 bis 18 Uhr im Wohnprojekt „Domizil“ (Queckstraße 2, 04177 Leipzig)
  • unsere Standzeit jeden Dienstag von 17 bis 18 Uhr auf der Goethestraße Ecke Richard-Wagner-Straße (beim Obelisken)
  • Standzeit jeden Donnerstag von 19 bis 19:30Uhr auf dem Parkplatz von REWE beim Connewitzer Kreuz
  • zu unserer Standzeit jeden Sonntag von 20 bis ca. 20:30 Uhr an der Westseite des Hauptbahnhofes Leipzig

Geldspenden 

nehmen wir natürlich auch immer gerne entgegen auf folgendem Konto:
SZL Suchtzentrum gGmbH
IBAN: DE15 8602 0500 0003 4637 01
BIC: BFSWDE33LPZ
Verwendungszweck: Hilfebus

oder folgt unserem Spendenaufruf auf betterplace.orghttps://betterplace.org/p115195

 Wenn ihr noch Fragen zu Sach- und Geldspenden habt, dann kontaktiert uns gerne per Mail unter hilfebus@suchtzentrum.de, ruft uns an unter 01523 3661087 (täglich zwischen 18 und 23 Uhr) oder informiert euch auf unserer Webseite www.suchtzentrum.de oder auf Instagram (safeleipzig)!

picture: by Suchtzentrum Leipzig

Bundesweite Kampagne Energie-Hilfe

Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische heute, am Montag, den 7.11.2022 die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org [1], die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.

Warum diese Kampagne?

Immer mehr Menschen kommen durch Inflation und gestiegene Energiekosten wirtschaftlich ins Trudeln, auch Menschen mit gesicherten Einkünften werden die horrenden Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, sowie Energiebevorratungskosten oder auch Stromabrechnungen mit ihrem Einkommen nicht in Gänze zahlen können und haben zumindest einen teilweisen Übernahmeanspruch durch das Jobcenter/Sozialamt. Auch eine Reihe Sozialleistungsbeziehende wie Rentner*innen, Wohngeld- und Kinderzuschlagbeziehende, Auszubildende haben diese Ansprüche auch, nur wissen sie dies nicht.

Zentrale Information für Menschen, die nicht im Leistungsbezug stehen ist, dass sie potenziell Leistungsansprüche haben und das sie ihren Antrag im Monat der Fälligkeit einer Forderung den Übernahmeantrag stellen, erfolgt dieser Antrag zu spät, entfällt der ganz oder teilweise Übernahmeanspruch durch die Behörden.

Hier setzt die “Energie-Hilfe” Kampagne an und beginnt mit einer sehr breiten angelegten Informations- und Aufklärungsarbeit. Eigentlich sind die Sozialleistungsträger selbst zu dieser Information Aufklärung gesetzlich verpflichtet, passieren tut es eher selten. Daher sehen wir uns in dieser Pflicht, denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Dafür wollen wir eine Vorlage liefern und Euch/Sie mit ins Boot nehmen.

Das ist eine in die Breite angelegte Mitmachkampagne

Es wurden 100.000 Flyer und 7.500 A2-Plakate gedruckt, die über Sozialeinrichtungen bundesweit verteilt werden sollen. Diese sind über die Webseite abzurufen und werden dann zur bundesweiten Weiterverteilung kostenfrei übersandt. Wir schicken Euch/Ihnen schöne kleine Päckchen mit den Infomaterialien, so dass Ihr/Sie diese in Euren/Ihren Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken, um ein paar Beispiele zu nennen, auslegen und hängen könnt.

Auf der Anforderungsseite können Flyer und Plakate kostenfrei bestellt oder zum Selbstausdrucken heruntergeladen werden

https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html

Dann bitten wir Euch/Sie diese Kampagne in Euren/Ihren Strukturen bekannt zu machen. Mietvereine, Gewerkschaften und Sozialverbände bei Ihren Mitgliedern und in den vielen kleinen und großen Verteilern einzelner Strukturen und Organisationen. 

Ihr/Sie seid gefragt. Denn der Zusammenhalt der Gesellschaft kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen.

Struktur der Kampagne

Der erste Teil der Kampagne ist die Informationen für Betroffene und richtet sich an fünf große Gruppen: Beziehende von Leistungen der Grundsicherung, Angestellte und Selbstständige, Rentner*innen sowie Beziehende von Arbeitslosengeld oder Krankengeld und Auszubildende,Schüler*innen und Studierende. Im zweiten Teil gibt es dezidierte Infos für Beratende dieser Gruppen. Diese stehen online, aber auch als Pdf-Dokument zum Download zur Verfügung: Arbeitshilfe-Energiekosten, mit derzeitigem Rechtsstand:

27.10.2022

Infos für Betroffene:

https://www.energie-hilfe.org/de/infos-fuer-betroffene.html

Infos für Beratende:

https://www.energie-hilfe.org/de/infos-fuer-beratende.html

Auf den Seiten der Infos für die Betroffenen stehen Musteranträge zum Download zur Verfügung. Da davon auszugehen ist, dass die Behörden versuchen werden Leistungsansprüche abzuwehren, haben wir noch die Rubrik Hinweise zur Rechtsdurchsetzung erstellt, also ein FAQ zu den rechtlichen Problemen und zur Rechtsdurchsetzung, das gibt es hier:

https://www.energie-hilfe.org/de/infos-fuer-beratende/hinweise-zur-rechtsdurchsetzung.html

Beratung und Support finden

Damit die Betroffenen etwaig nicht alleine dastehen, haben wir eine umfassende Zusammenstellung etwaiger in Frage kommender bundesweiter Beratungsstrukturen erstellt. Da diese meistens nur Träger- oder Fachbereich spezifisch gelistet sind, haben wir die überregionalen Beratungsstrukturen zusammengestellt und im Zweifel Hinweise zur Selbstsuche in Suchmaschinen gegeben. Diese Infos gibt es hier:

https://www.energie-hilfe.org/de/infos-fuer-betroffene/beratung-finden.html

Die Kampagne unterstützen

Auch ist es möglich diese Kampagne als Organisation oder Person des öffentlichen Lebens zu unterstützen. Ein paar Unterstützende gibt es schon. Hier fordern wir zum Mitmachen auf. Zur Unterstützung Seite geht

es hier: https://www.energie-hilfe.org/de/ueber-uns.html

Zur Unterstützung bitte das Kontaktformular verwenden:

https://www.energie-hilfe.org/de/kontakt.html

Tacheles und der Paritätische bieten keine Einzelfallberatung an

Diese Kampagne zu erstellen, war echt viel Arbeit und hat besonders bei Tacheles viele Kapazitäten gekostet. Wir sind leider nicht in der Lage eine bundesweite Einzelfallberatung durchzuführen, das müssen die örtlichen Beratungsstrukturen leisten. Damit sie dies leisten können, haben wir das umfangreiche Berater*innen FAQ erstellt. Wir bitten daher von Anfragen zu Einzelfallberatungen Abstand zu nehmen.

Gegenseitige Information über wesentliche Entwicklungen

Sollte es wesentliche Entwicklungen geben, beispielsweise, ob nicht die Stromkosten oberhalb des Betrages, der dafür im Regelsatz enthalten ist, im Rahmen des Härtefallmehrbedarfes nach § 21, 6 SGB II zu übernehmen ist oder etwaige Nachzahlung bei Studierenden doch zu übernehmen sind, werden wir darüber informieren. Dafür haben wir dieRubrik „News“ auf der Webseite eingerichtet. Genauso wie wir Euch/Sie bitten uns wichtige Informationen mitzuteilen, z.B. welche Weisungen von den Ministerien zu der Kampagne erlassen werden, oder was für Gerichtsentscheidungen erfolgen dazu. Das sind alles wichtige Infos und wir bitten diese zu übersenden. Weisungen können auch per anonymen Upload übersandt werden:

https://tacheles-sozialhilfe.de/datei-upload.html

picture by: Fotograf: Tim Reckmann

Quelle: Tacheles e.V.

Wem gehört Connewitz?

Am Institut für Geographie der Uni Leipzig läuft seit ca. über einem Jahr ein Forschungsprojekt – Wem gehört Connewitz? Es wird die Entwicklung der Eigentumsstrukturen an Immobilien im Stadtteil Connewitz untersucht – mithilfe anonymisierter Angaben von Mieterinnen und Anwohnerinnen.

Bislang gab es rund 60 ausführliche, persönliche Interviews mit Mieterinnen. Und nun sollen in einem nächsten Schritt Lücken auf der Karte zur Eigentümerschaft mithilfe einer kurzen Onlineumfrage weiter geschlossen werden.

Wir bitten Euch alle, da mit zu machen – und somit auch ein Stück weit für mehr Transparenz auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt mit zu sorgen:

Hier die Umfrage auf Deutsch:

https://umfrage.uni-leipzig.de/index.php/164295?lang=de

Und hier auf Englisch:

https://umfrage.uni-leipzig.de/index.php/164295?lang=en

Auf der dortigen Startseite findet Ihr auch nochmal eine Beschreibung des Forschungsprojekts. Solche Übersichten/Karten können künftig auch zur Stärkung einer Mieterinnenbewegung führen, wenn klarer ist, wem was gehört und welche Mietverhältnisse sich da jeweils dahinter verbergen. Ungefähr im Sommer/Herbst nächsten Jahres (2023) werden diese und weitere Ergebnisse der Studie veröffentlicht werden. Wir standen selbst schon mit den Forschenden in Kontakt (Vortragsveranstaltung und Workshops) und finden das Forschungsprojekt unterstützenswert!

Leipzig will verstärkt leerstehende Wohnungen aktivieren

Um der hohen Wohnungsnachfrage in Leipzig besser zu begegnen, sollen leerstehende Wohnungen unter anderem in Plattenbauten saniert und so wieder an den Markt gebracht werden. Eigentümer und Genossenschaften

erhalten dafür Förderung von der Stadt. Die entsprechende Richtlinie „Aktivierung leerstehender Wohnungen“ hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg auf den Weg gebracht. „Die Leerstände sind ein Schatz, der jetzt gehoben werden muss: Ge-
rade in einem angespannten Wohnungsmarkt und in einer Zeit, in der durch Neubau kaum noch bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann“, sagt Dienberg.
Bereits seit Anfang dieses Jahres wurden rund 2,9 Millionen Euro kommunale Mittel eingesetzt, um länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Damit sanieren die Leipziger Wohnungs- und
Baugenossenschaft (LWB) und andere Leipziger Wohnungsgenossenschaften bis zum Jahresende insgesamt 142 Wohnungen. Die Förderung hat sich bewährt und es besteht weiterhin Bedarf, sodass das Programm verstetigt werden soll. Dafür stehen in den kommenden zwei Jahren jeweils 2,7 Millionen
Euro zur Verfügung.
Mit der kommunalen Fachförderrichtlinie sollen derzeit nicht vermietbare Wohnungen saniert und dem Markt wieder zugeführt werden. Auch die Zusammenlegung von kleineren zu größeren Wohnungen
kann damit unterstützt werden. Förderfähig sind leerstehende Wohnungen in Großwohnsiedlungen, in Gebäuden aus den 1950er und -60er Jahren sowie in einzelnen Plattenbauten und zusammenhängenden Wohnsiedlungsbauten, die um 1900 errichtet worden sind, zudem Zwischenkriegsbauten.
Die Richtlinie sieht vor, dass die Stadt einen Zuschuss als Pauschale zahlt, die an die Raumanzahl der jeweiligen Wohnung gekoppelt ist: Eine 1-Raumwohnung wird zum Beispiel mit 17.500 Euro gefördert,
für jeden weiteren Raum erhöht sich der Zuschuss um 2.000 Euro. Durch die kommunale Förderung sind die Wohnungen in den kommenden 15 Jahren mietpreis- und belegungsgebunden. Das heißt, dass
der weiße Wohnberechtigungsschein Voraussetzung für potenzielle Mieterinnen und Mieter ist. Die
Miete liegt während der gesamten Bindungsdauer im Bereich der Kosten der Unterkunft.


Weitere Informationen unter www.leipzig.de/euer-zuhause. +++ Quelle:Medieninformation Leipzig, den 25. Oktober 2022